Seitenbereiche

Besteuerung öffentliche Hand

Inhalt


Die Besteuerung der öffentlichen Hand (Landkreise, Städte und Gemeinden) ist in den vergangenen Jahren zunehmend mehr in den Fokus der Finanzverwaltung und deren Betriebsprüfung gerückt.

Waren in den vergangenen Jahren lediglich Betriebe gewerblicher Art (BgA) und Kommunale Eigengesellschaften Gegenstand einer steuerlichen Außenprüfung, wird zukünftig mit Umsetzung von § 2b UStG (spätestens ab dem 1. Januar 2025) die komplette Verwaltung Gegenstand steuerlicher Außenprüfung sein. Denn nach Umsetzung von § 2b UStG wird die Verwaltung für jene Leistungen vom ersten Euro an umsatzsteuerpflichtig, die auf privatrechtlichen Verträgen beruhen. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich Leistungen, die auf hoheitlichen Tätigkeiten basieren.

Wir bieten Ihnen:

  • Unterstützung bei der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
  • Beratung zur:
    1. Gestaltung ihres Tax Compiance Systems
    2. zur steueroptimierten Gestaltungen ihrer Betriebe gewerblicher Art und kommunalen Eigengesellschaften (Dauerverlustbetrieb, Vermeidung von Verpachtungs- BgA´s etc.)
    3. umsatzsteuerliche Fragestellungen
  • Abwehrberatung und Begleitung in Steuerstrafverfahren

DWAZ Wirtschaftskanzlei PartmbB

Wirtschaftsprüfer • Steuerberater • Rechtsanwälte
Notarin

Standort Kassel

DWAZ Wirtschaftskanzlei PartmbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Wilhelmshöher Allee 292 34131 Kassel Deutschland

F +49 561 / 3166-225 kassel@dwaz.eu

Standort Bad Wildungen

DWAZ Wirtschaftskanzlei Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Fetter Hagen 1 34537 Bad Wildungen Deutschland

F +49 5621 / 7868-78 bw@dwaz.eu

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.