Seitenbereiche

eRechnung

Inhalt

Die eREchnung kommt!

In Deutschland wird der Empfang elektronischer Rechnungen (sog. eRechnung) im Geschäfts­verkehr zwischen Unternehmern (B2B) ab 01. Januar 2025 verpflichtend, wenn beide Unternehmen in Deutschland ansässig sind.

 

Eine eRechnung ist eine in einem vorgeschriebenen Format ausgestellte, übermittelte und empfangene Rechnung, die eine digitale Verarbeitung ermöglicht. Zu den zulässigen Formaten gehören beispielsweise die XRechnung als rein maschinenlesbares Format und ZUGFeRD als hybrides Format, welches eine Kombination aus maschinenlesbaren Daten und einer für das menschliche Auge lesbaren PDF-Rechnung darstellt. Zur Lesbarmachung der XRechnung für Menschen sind zusätzliche Programme erforderlich.

 

Wichtig zu wissen ist: eine reine PDF-Rechnung ist keine eRechnung!

 

Sämtliche Unternehmen müssen ab dem 01. Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und revisionssicher zu archivieren.

 

Der Versand von eRechnungen wird ebenfalls – mit Übergangsfristen – für alle Unternehmen Pflicht:

  • Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden;
  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 € dürfen noch bis zum 31. Dezember 2027 Papierrechnungen versenden;
  • Ab dem 01. Januar 2028 müssen alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich eRechnungen versenden.

 

Sie müssen somit bis zum 01. Januar 2025 sicherstellen, dass eingehende eRechnungen in Ihrem Unternehmen in sämtlichen zulässigen Formaten sowohl für das menschliche Auge sichtbar gemacht als auch in die Buchhaltung eingelesen und darin vollautomatisch verarbeitet werden können.

 

In vielen Rechnungsprogrammen oder ERP-Systemen wurde der Empfang bzw. der Versand von eRechnungen bereits umgesetzt. Sie sollten daher zeitnah Ihren Softwareanbieter kontaktieren, welche Möglichkeiten Ihr vorhandenes System bietet. Darüber hinaus ist vielfach eine Überarbeitung der Unternehmensprozesse und deren Dokumentation erforderlich.

 

Auch die DATEV bietet u.a. mit "DATEV Unternehmen online" Lösungen, um eRechnungen zu verarbeiten und zu erstellen. Wir empfehlen trotz der Übergangsfristen eine frühzeitige Umsetzung auch der Rechnungserstellung. Für jeden Einzelfall gibt es Lösungen, die für die Größe und Kundenstruktur des Unternehmens sinnvoll sind.

 

Die Einführung der eRechnung bietet die Chance, die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen voranzutreiben. Beginnen Sie jetzt mit der Umstellung auf digitale Prozesse. Wir unterstützen Sie gern dabei!

 

DWAZ Wirtschaftskanzlei PartmbB

Wirtschaftsprüfer • Steuerberater • Rechtsanwälte
Notarin

Standort Kassel

DWAZ Wirtschaftskanzlei PartmbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Wilhelmshöher Allee 292 34131 Kassel Deutschland

F +49 561 / 3166-225 kassel@dwaz.eu

Standort Bad Wildungen

DWAZ Wirtschaftskanzlei Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Fetter Hagen 1 34537 Bad Wildungen Deutschland

F +49 5621 / 7868-78 bw@dwaz.eu

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.