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Franchise

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Franchising ist ein vertikales Kooperations- und Vertriebssystem selbstständiger Unternehmer. Die Zusammenarbeit innerhalb eines bestimmten Franchisesystems bezieht sich auf ein Franchisepaket, das der Franchisegeber zur Verfügung stellt und das von den Franchisenehmern gegen Entgelt genutzt wird.

Der Franchisevertrag begründet ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Franchisenehmer und dem Franchisegeber. Der Franchisegeber räumt dem Franchisenehmer gegen Entgelt das Recht ein, bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen unter Verwendung von Name, Marke, Ausstattung usw. sowie der gewerblichen und technischen Erfahrung des Franchisegebers und unter Beachtung des von diesem entwickelten Organisations- und Werbungssystems zu vertreiben.

Das Franchisepaket umfasst das organisatorische, technische und kaufmännische Know-how sowie die rechtlichen Sicherheiten, die zur Produktion oder zum Absatz bestimmter Güter oder Dienstleistungen notwendig sind.

Zur Ermöglichung einer sachgerechten Ausübung des Rechtes zur Einsicht der Bücher ist eine gleichartig ausgestattete Buchführung der Franchisenehmer unabdingbare Voraussetzung. Der Franchisenehmer muss dazu verpflichtet werden, dem Franchisegeber jeweils die Summen und die Saldenlisten der einzelnen Monate sowie nach Abschluss des Geschäftsjahres den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, allenfalls Lagebericht bzw. die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung zur Verfügung zu stellen.
Für die Auswertung der Umsätze im System ist es ebenfalls notwendig, dass der Vertrag eine Regelung enthält, wonach der Franchisenehmer – unterschiedlich nach System – eine Umsatzstatistik zu führen hat.

Franchising ist ein vertikales Kooperations- und Vertriebssystem selbstständiger Unternehmer. Die Zusammenarbeit innerhalb eines bestimmten Franchisesystems bezieht sich auf ein Franchisepaket, das der Franchisegeber zur Verfügung stellt und das von den Franchisenehmern gegen Entgelt genutzt wird.

Der Franchisevertrag begründet ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Franchisenehmer und dem Franchisegeber. Der Franchisegeber räumt dem Franchisenehmer gegen Entgelt das Recht ein, bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen unter Verwendung von Name, Marke, Ausstattung usw. sowie der gewerblichen und technischen Erfahrung des Franchisegebers und unter Beachtung des von diesem entwickelten Organisations- und Werbungssystems zu vertreiben.

Das Franchisepaket umfasst das organisatorische, technische und kaufmännische Know-how sowie die rechtlichen Sicherheiten, die zur Produktion oder zum Absatz bestimmter Güter oder Dienstleistungen notwendig sind.

Zur Ermöglichung einer sachgerechten Ausübung des Rechtes zur Einsicht der Bücher ist eine gleichartig ausgestattete Buchführung der Franchisenehmer unabdingbare Voraussetzung. Der Franchisenehmer muss dazu verpflichtet werden, dem Franchisegeber jeweils die Summen und die Saldenlisten der einzelnen Monate sowie nach Abschluss des Geschäftsjahres den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, allenfalls Lagebericht bzw. die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung zur Verfügung zu stellen.
Für die Auswertung der Umsätze im System ist es ebenfalls notwendig, dass der Vertrag eine Regelung enthält, wonach der Franchisenehmer – unterschiedlich nach System – eine Umsatzstatistik zu führen hat.

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